Allgemeine Geschäftsbedingungen
mSa events GmbH
§ 1 Gegenstand und Geltungsbereich
(1) Für sämtliche Leistungen von mSa events GmbH im Bereich von Konzeption, Organisation und Realisation von Veranstaltungen aller Art, sowie
auf dem Gebiet der Vermittlung sonstiger Leistungen Dritter, gelten ausschließlich die „allgemeinen Geschäftsbedingungen“ der mSa events
GmbH.
(2) Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen mSa events GmbH und ihren Vertragspartnern (nachfolgend
Kunde genannt). Dies auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Die Geschäftsbedingungen gelten spätestens mit
Entgegennahme der Leistung oder des Angebotes als vom Kunden angenommen.
(3) Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Gegenbestätigungen des Kunden unter
Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen wird bereits hiermit vorab widersprochen.
§ 2 Vertragsabschluss
(1) Maßgeblich für die zu erbringenden Agenturleistungen sind die von der mSa events GmbH vorgelegten Konzepte, Aufträge und die mit dem
Kunden abgeschlossenen Verträge bzw. unterschriebenen Auftragsbestätigungen.
(2) Kostenvoranschlage und Angebote der mSa events GmbH sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich.
§ 3 Konzeptionen und Angebote
(1) Wird die mSa events GmbH vom Kunden nicht beauftragt, verbleiben alle von der mSa events GmbH erbrachten Leistungen (Konzeptionen und
Angebotserstellungen, Präsentationsunterlagen) im Eigentum der mSa events GmbH.
(2) Wird die mSa events GmbH vom Kunden nicht beauftragt, so ist der Kunde nicht berechtigt, die erbrachten Leistungen, auch einzelne Teile
daraus, weiter zu nutzen und zu verbreiten. Insbesondere ist es dem Kunden nicht erlaubt, die Konzeption ganz oder teilweise selber oder mit
Dritten umzusetzen.
(3) Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung der Leistungen nur zu vertraglich vereinbarten Zweck, Umfang und Dauer
des vereinbarten Veranstaltungszeitraums.
(4) Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen den § 3 (2) wird dem Kunden eine Konventionalstrafe in Höhe der vereinbarten Vergütung auferlegt. Die
Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruches wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
(5) Für Konzeptionen und Angebotserstellungen können je nach Betragshöhe 2-5% der Angebotssumme in Rechnung gestellt werden, wenn der
Auftrag nicht erteilt wird.
§ 4 Zahlungsbedingungen
(1) Rechnungen der mSa events GmbH sind sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig.
(2) Bei Veranstaltungen mit einer Rechnungssumme bis 10.000,00 € netto sind 50% der vereinbarten Vertragssumme bis 14 Tage vor der
Veranstaltung zu entrichten.
(3) Bei Veranstaltungen über 10.000,00 € Rechnungssumme sind bei Vertragsabschluss eine Anzahlung von 20% und weitere 30% 14 Tage vor
Veranstaltungsbeginn zu leisten. Die restlichen 50% sind zwei Wochen nach Ende der Veranstaltung zu entrichten.
§ 5 Rücktritt
(1) Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der Veranstaltung zurücktreten.
(2) Der Rücktritt sollte aus Beweissicherungsgründen schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der
Rücktrittserklärung bei der mSa events GmbH.
(3) Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, oder tritt er, ohne vom Vertrag zurückzutreten, eine Veranstaltung nicht an, kann die mSa events GmbH eine
angemessene Entschädigung verlangen. Diese beträgt in % der Gesamtkosten:
• Bei Vertragsabschluss 25%
• Ab 90 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn 50%
• Ab 30 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn 75%
• Ab 14 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn 90%
• Ab 7 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn 100%
(4) Der Kunde hat zudem im Falle einer Stornierung alle Kosten für bei Dritten gebuchte Fremdleistungen (z.B. Hotels, Locations, Caterer, etc.) zu
tragen.
§ 6 Haftung
(1) Die mSa events GmbH haftet für Schäden, die durch das Fehlen von zugesicherten Eigenschaften entstanden sind, sowie Schäden, die von
Mitarbeitern der mSa events GmbH vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
(2) Die mSa events GmbH haftet nicht für Fremdleistungen sowie Beschädigungen, Unglücksfälle, Verlust, Diebstahl und sonstigen
Unregelmäßigkeiten, sofern die mSa events GmbH dabei nur als Vermittler auftritt.
(3) Die jeweilige Veranstaltung wird nach dem derzeitigen aktuellen Wissensstand sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Für erteilten Rat und die
Verwertung der erworbenen Kenntnisse übernimmt die mSa events GmbH keine Haftung.
(4) Die mSa events GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass interaktive Rahmenprogramme immer einem besonderen Risiko unterliegen. Alle
Teilnehmer sollen sich den Anforderungen der jeweiligen Veranstaltung gewachsen fühlen. Sie tragen für ihr Handeln und ihre körperliche und
geistige Gesundheit selbst die Verantwortung.
(5) Die Teilnehmer werden von der mSa events GmbH über alle bestehenden Risiken aufgeklärt und somit erfolgt die Teilnahme auf eigene Gefahr.
(6) Die mSa events GmbH übernimmt keine Verantwortung für Nachteile, Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die sich aufgrund fehlender
Veranstaltungsvoraussetzungen bei den Teilnehmern ergeben
§ 7 Höhere Gewalt, Wetterrisiko
(1) Die mSa events GmbH ist berechtigt und verpflichtet die Veranstaltung zu unterbrechen, soweit sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass aufgrund
der Fortführung der Veranstaltung eine Gesundheitsgefährdung, sowie ein Sicherheitsrisiko für Teilnehmer und Besucher nicht ausgeschlossen
werden kann.
(2) Fällt eine vereinbarte Veranstaltung in Folge höherer Gewalt (schlechte Witterung, etc.) oder aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, aus,
so entfällt nicht die Verpflichtung des Kunden, die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Die Entscheidung, ob eine Veranstaltung aus den
vorgenannten Gründen ganz oder teilweise ausfällt, trifft der Projektleiter der mSa events GmbH vor Ort.
§ 8 Vertrags – Übertragung, Konventionalstrafe
(1) Sollte der Kunde nach Abschluss des Vertrages, jedoch vor Durchführung der Veranstaltung seinen Geschäftsbereich, seinen Geschäftsbetrieb
bzw. Gewerbebetrieb veräußert, verpachtet oder aus einem anderen Rechtsgrund auf Dritte übertragen haben, so ist er nach wie vor verpflichtet,
die mSa events GmbH das vereinbarte Honorar zu zahlen. Im Zusammenwirken mit dem Kunden können indessen die Verpflichtungen aus dem
geschlossenen Vertrag auf den Rechtsnachfolger des Kunden übertragen werden.
(2) Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen den § 8 (1) wird dem Kunden eine Konventionalstrafe in Höhe der vereinbarten Vergütung auferlegt. Die
Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruches wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
§ 9 Bild- und Tonaufnahmen
(1) mSa behält sich das Recht vor, Bild-/Tonaufnahmen von der vertragsgegenständlichen Veranstaltung zu erstellen und diese Aufnahmen
ausschließlich zum Zwecke der Eigenwerbung sowohl in Printmedien (Zeitschriften, Katalogen, Firmenbroschüren, Flyer etc.) als auch online,
insbesondere im Internet auf der eigenen Webseite und oder sozialen Medien, wie z.B. Instagram, Facebook und Twitter, öffentlich zugänglich zu
machen. Der Auftraggeber erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden und versichert, die hierfür erforderlichen Berechtigungen und
Einwilligungen seitens seiner Mitarbeiter erworben zu haben.
§ 10 Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit, Verzicht
(2) Auf die Rechtsbeziehung zwischen Kunden und der mSa events GmbH und auf die Frage eines gültigen zustande gekommenen Vertrages sowie
seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.
(3) Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar und unmittelbar zwischen der mSa events GmbH und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird Köln
vereinbart.
(4) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller übrigen
Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
(5) Ein Verzicht der mSa events GmbH, ein Recht oder eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen auszuüben oder durchzusetzen, stellt
keinen Verzicht auf dieses Recht bzw. die betreffende Bestimmung dar.
mSa events GmbH
Köln, den 01.01.2020